TARIFGESTALTUNG FÜR EIGENE STADTWERKE
1. Lineare Stromtarife (gekoppelt mit einer Förderung für die Anschaffung von energiesparenden Geräten für einkommensschwache Abnehmer)
2. Kostendeckende Vergütung für Abnahme von privat erzeugten Strom aus regenerativen Energien (Photovoltaik, Hackschnitzel,...)
FESTSCHREIBUNGEN IN BEBAUUNGS- PLÄNEN
1. weitgehende Südorientierung der Baukörpern
2. flächenschonende, dichte Bebauung (Reihenhäuser, Kettenhäuser, Doppelhäuser)
3. flächensparende Erschließung (Straßen mit beidseitiger Erschließung, Carports)
4. möglichst geringe Versiegelung durch entsp. Straßen/ Parkplatzbeläge und Vorschreiben von Gründächern auf Garagen/Carports und anderen flachgeneigten Dächern
5. Vorschreiben von Solarkollektoren (Mindestflächen, gekoppelt mit einer entsprechenden Förderung)
6. Vorschreiben von Energiesparhausstandart (75 % der Wärmeschutzverordnung 1995)
7. Vorschreiben von Niedrigenergiehausstandart (50 % der Wärmeschutzverordnung 1995)
8. Vorschreiben von Regenwassernutzung für Brauchwasser (Garten, Toiletten, Waschmaschine)
9. Nahwärmeversorgung des gesamten Gebiets mit sinnvoller Weise regenerativen Energien (z.B. Hackschnitzel)
10. Heizzentralen für mehrere Hauseinheiten, wenn möglich mit regenerativen Energien, aber auch mit Gasbrennwertkessel sinnvoll (führt zu einer erheblichen Reduzierung der Erstellungs- und Betreibungskosten der Wärmeversorgung)
11. Kraft-Wärmekopplung (Blockheizkraftwerk) als Nahversorgung für Wärme und Stromversorgung des gesamten Bebauungsgebiete mit sinnvoller Weise regenerativen Energien (die Stromversorgung sollte an des öffentliche Netz angeschlossen sein und eine Einspeisung mit entsp. Vergütung möglich sein)
12. Nutzung schadstoffarmer Brennkessel
FESTSCHREIBUNGEN IN KAUFVERTRÄGEN
1. möglichst geringe Versiegelung durch entsp. Straßen/ Parkplatzbeläge und Vorschreiben von Gründächern auf Garagen/Carports und anderen flachgeneigten Dächern
2. Vorschreiben von Solarkollektoren (Mindestflächen)
3. Vorschreiben von Energiesparhausstandart (75 % der Wärmeschutzverordnung 1995, rechtliche Festsetzung problemlos möglich)
4. Vorschreiben von Niedrigenergiehausstandart (50 % der Wärmeschutzverordnung 1995, rechtliche Festsetzung problemlos möglich)
5. Vorschreiben von Regenwassernutzung für Brauchwasser (Garten, Toiletten, Waschmaschine)
6. Nutzung von regenerativen Energien als Heizmedium (hier bietet sich die Nutzung von Holz an mit fortschrittlichen Kesseln, das Medium Gas ist möglich, wenn auch nicht so umweltverträglich)
EIGENE GEMEINDLICHE BAUTEN
1. Sanierung von Altbauten mit Optimierung von Energiesparmaßnahmen (Strom, Wärmedämmung)
2. Installation von Solarkollektoren (falls eine Nutzung von Brauchwasser ins Gewicht fällt, z.B. Schulen)
3. Installation von Photovoltaikanlagen
4. Verpflichtung zum Energiehausstandart bei Neubauten
5. Verpflichtung zum Niedrigenergiehausstandart bei Neubauten
6. Regenwassernutzung
Sinnvoll ist natürlich die Kopplung soller Maßnahmen mit speziellen Förderungen. Es sind aber auch andere Wege gangbar, um die Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Wenn die Gemeinde eigenen Grund besitzt oder eigene Stadtwerke führt, kann man sehr sinnvoll die Kosten umlegen ohne zu großer Belastung der Einzelnen.
EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE FÜR DIE GEMEINDEN
In dieser Anlage befindet der aktuellen Stand der Förderung für private Anlagen. Wir bitten Sie dies in Ihrer Gemeinde zu veröffentlichen.
Neben dieser Förderung gibt es spezielle Förderprogramme, die nur den Gemeinden selbst zur Verfügung gestellt werden. Damit kann z.B der Bau von Absorberanlagen für Schwimmbäder günstiger sein als mit Öl oder Gas zu heizen (Quadratmeterpreis 150-200DM ohne Förderung!) .Dies sind im einzelnen:
Die europäische Union
Die europäische Union fördert derzeit Städte und Gemeinden beim Aufbau großer thermischer Solaranlagen
(Tel. 32(2)235 01 50). Das neuartige an dem Programm ist, daß eine "Solarwärme- und Liefergarantie" von Planer, Installateur und Hersteller Übernommen werden muß. Das Programm läuft bis Anfang 1997.
"Solarthermie 2000", Deutschland
Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Solarthermie 2000" werden Großanlagen mit 50% bezuschußt. insgesamt sollen 100Mio. DM bereitgestellt werden.
Landwirtschaftsministerium
Vom Landwirtschaftsministerium gibt es eine Einzelfallförderung für kommunale Projekte mit nachwachsenden Rohstoffen mit ca. 50% Zuschuß, wie es z.B. in St. Wolfgang geplant ist (Nahwärmekonzept mit Hackschnitzelheizung). Ein formloser Antrag für ein solches Projekt kann gestellt werden bei:
CARMEN Hr. Cornwell / Hr. Widenmann Technologoepark 13 97222 Rimpar 09365 806945.EMPFEHLUNG AN GEMEINDEN
CO2 - Bilanz diverser Energieträger:
Einheit | Energieträger | Energieinhalt
(kWh/Einheit) |
CO2-Emissionen
in Gramm pro kWh |
1 kWh | Strom (West) | 1 | 666 |
1 kWh | Strom (Ost) | 1 | 1167 |
1 l | Heizöl | 10 | 310 |
1 mú | Erdgas H | 10 | 242 |
1 kg | Flüssiggas | 12,8 | 270 |
1 kg | Steinkohle | 8,1 | 476 |
1 kg | Braunkohle | 6 | 491 |
1 kg | Holz | 4 | 64 |
1 l | Benzin | 9,25 | 339 |
1 l | Diesel | 10,34 | 310 |
Aus der nebenstehenden Tabelle (Quelle: Stiftung Warentest) geht klar horvor, daß der Brennstoff Holz in Zukunft zu bevorzugen ist. Daneben ist Holz auch ein nachwachsender Rohstoff. Beim relativ günstig liegenden Erdgas ist zu berücksichtigen, daß zwar vor Ort verhältnismäßig wenig CO2 ausgestoßen wird, aber auf dem langen Transportweg aus der GUS bis zu 40% verloren geht. Das im Erdgas enthaltene Methan (85%) wird 10 bis 30-mal klimaschädlicher eingestuft als CO2 !
NAHWÄRMEKONZEPTE
In Neubaugebieten sollten anstatt der verbreiteten Einzelfeuerstätten nur mehr Nahwärmenetze zum Einsatz kommen. Diese sind meist billiger als Einzelfeuerstätten (siehe Anlage), haben einen grüßeren Wirkungsgrad und bei verknappung des eingesetzen Brennstoffs muß beim Umstieg auf einen anderen nur ein Brenner ausgewechselt werden. Ab bestimmten Größen dürften Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Gemeinden noch wirtschaftlicher sein als reine Wärmeerzeugung.