Bürgersolarkraftwerke im Landkreis Erding


Hier fing alles an: Oberneuching Schreinerei Wittmann

Einweihung BSKW Oberneuching Wittmann
Einweihung am 2.11.02

aber die Dorfner ließen nicht lange auf sich warten:

BSKW Dorfen-Unterreith
Einweihung am 09.11.02

BSKW Dorfen-Hodersberg
Einweihung am 14.12.02

Der Rest war nur noch eine Frage der Zeit:
Oberneuching Bauhof
Oberneuching Bauhof: Einweihung am 17.05.03


Schule FInsing
Schule Finsing: Einweihung am 22.10.03

Moosen Schule
Schule Moosen: Einweihung am 20.03.04

Grundschule Berglern
Berglern Grundschule: Einweihung April 2004

Schule Wörth
Wörth Grund- und Hauptschule: Mai 2004 ( 43,75kWp im Endausbau )


Ottenhofen Bauhof
Ottenhofen, Bauhof: N
ovember 2004 ( 17,28kWp )


Derzeit im Bau:

Moosinning Bauhof
Thalheim Feuerwehrhaus


Was ist ein Bürgersolarkraftwerk?

Ein solches Kraftwerk entsteht, wenn mehrere Investoren aus der Gemeinde oder Umgebung zur gleichen Zeit jeweils ihr eigenes Solarkraftwerk auf einem fremden Dach realisieren. Hierzu eignen sich insbesondere kommunale Dächer, die den Investoren in der Regel kostenlos überlassen werden. Der Dachbesitzer kann sich natürlich auch an dieser Anlage beteiligen.

Zur Errichtung wird ein entsprechender Dienstleister mit der Planung, Errichtung, Versicherung, Betrieb, Wartung und Verwaltung beauftragt, oder eine gemeinsame Gesellschaft gegründet (z.B. GbR).  Durch die Errichtung mehrerer kleinerer Solarkraftwerke von zusammen mindestens etwa 20 kWp auf einem Dach und die Werbung dafür durch eine lokale Gruppe, werden  Kosten vermieden.
Dienstleister oder Gesellschaft schliessen mit dem Dachbesitzer einen sogenannten Gestattungsvertrag ab, der die Nutzung des Daches im Detail regelt. Mit den Investoren wird ein Dienstleistungs- oder Gesellschaftervertrag abgeschlossen. Die Vertragsdauern betragen in der Regel mindestens 20 Jahre. Dies entspricht dem Zeitraum der garantierten Einspeisevergütung des EEG.

Checkliste Bürger-Solarkraftwerke


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