Hier fing alles an: Oberneuching Schreinerei Wittmann
Einweihung am 2.11.02
aber die Dorfner ließen nicht lange auf sich
warten:
Einweihung am 09.11.02
Einweihung am 14.12.02
Der Rest war nur noch eine Frage der Zeit:
Oberneuching Bauhof: Einweihung am 17.05.03
Schule
Finsing: Einweihung am 22.10.03
Schule Moosen: Einweihung am 20.03.04
Berglern Grundschule: Einweihung April 2004
Wörth Grund- und Hauptschule: Mai 2004 ( 43,75kWp im Endausbau )
Ottenhofen, Bauhof: November
2004 ( 17,28kWp )
Derzeit im Bau:
Moosinning Bauhof
Thalheim Feuerwehrhaus
Was ist ein Bürgersolarkraftwerk?
Ein solches Kraftwerk entsteht, wenn mehrere Investoren aus der
Gemeinde oder Umgebung zur gleichen Zeit jeweils ihr eigenes
Solarkraftwerk auf einem fremden Dach realisieren. Hierzu eignen sich
insbesondere kommunale Dächer, die den Investoren in der Regel
kostenlos überlassen werden. Der Dachbesitzer kann sich
natürlich auch an dieser Anlage beteiligen.
Zur Errichtung wird ein entsprechender Dienstleister
mit der Planung, Errichtung, Versicherung, Betrieb, Wartung und
Verwaltung beauftragt, oder eine gemeinsame Gesellschaft gegründet
(z.B. GbR). Durch die Errichtung mehrerer kleinerer
Solarkraftwerke von zusammen mindestens etwa 20 kWp auf einem Dach und
die Werbung dafür
durch eine lokale Gruppe, werden Kosten vermieden.
Dienstleister oder Gesellschaft schliessen mit dem Dachbesitzer einen
sogenannten Gestattungsvertrag ab, der die Nutzung des Daches im Detail
regelt. Mit den Investoren wird ein Dienstleistungs- oder
Gesellschaftervertrag abgeschlossen. Die Vertragsdauern betragen in der
Regel mindestens 20 Jahre. Dies entspricht dem Zeitraum der
garantierten Einspeisevergütung des EEG.